Die Fortbildung:
Die eintägige Fortbildung dient zur Auffrischung und Vertiefung des Fachwissens sowie zum Erfahrungsaustausch bei der Übernahme von Alt- und Problemstoffen in den Gemeinden. Sie richtet sich an Mitarbeiter:innen in steirischen Gemeinden und Abfallwirtschaftsverbänden, die die Alt- und Problemstoffsammlung betreuen und deren Ausbildung mehr als 2 Jahre zurückliegt.
Sie gilt auch als Unterweisung im fachgerechten Umgang mit Lithium Batterien unter Berücksichtigung von Notfallmaßnahmen gemäß Abfallbehandlungspflichtenverordnung.
Die fachkundige Person gemäß §6 AWG 2002:
Österreichische Gemeinden sind gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 verpflichtet, mindestens 2-mal jährlich eine getrennte Sammlung von Problemstoffen durchzuführen. Die Sammlung hat durch fachkundige Personen zu erfolgen, die die nach §26 AWG 2002 geforderten Kenntnisse betreffend die Einstufung und das Gefährdungspotenzial der zu sammelnden Abfälle, chemische Grundkenntnisse, Kenntnisse über Erste-Hilfe-Maßnahmen, über Sicherheitseinrichtungen sowie über das Brand- und Löschverhalten der Stoffe und Grundkenntnisse der abfallwirtschaftlichen Vorschriften sowie über Behandlungsmöglichkeiten aufzuweisen haben.