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Ausbildung zur Fachkundigen Person

In dieser von ecoversum durchgeführten 6-tägigen Schulung werden das geforderte Fachwissen und die Handlungsroutinen zur Durchführung der kommunalen Problemstoff- und Altstoffsammlung vermittelt. Der erfolgreiche Besuch der Schulung wird durch ein Abschlussgespräch überprüft und durch das Zertifikat „Fachkraft für Kommunale Problemstoffsammelstellen und Altstoffsammelzentren“ bestätigt. Dieses Zertifikat gilt auch als Nachweis für die Qualifizierung gemäß §26 AWG 2002 (Fachkundige Person) gegenüber der Behörde.

Die fachkundige Person gemäß §6 AWG 2002

Österreichische Gemeinden sind gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 verpflichtet, mindestens 2-mal jährlich eine getrennte Sammlung von Problemstoffen durchzuführen. Die Sammlung hat durch fachkundige Personen zu erfolgen, die die nach §26 AWG 2002 geforderten Kenntnisse betreffend der Einstufung und des Gefährdungspotenzials der zu sammelnden Abfälle, chemische Grundkenntnisse, Kenntnisse über Erste-Hilfe-Maßnahmen, Sicherheitseinrichtungen sowie über das Brand- und Löschverhalten der Stoffe und Grundkenntnisse der abfallwirtschaftlichen Vorschriften sowie über Behandlungsmöglichkeiten aufzuweisen haben.